Diese Idee wurde am 2010-03-09 15:08:55 eingereicht:
PLZ: 4223
Für die Errichter sollte eine Förderung planbar sein, d.h. bei Einhaltung der Förderkriterien sollte eine Zusicherung möglich sein. Die Förderung sollte gerecht sein, d.h. es sollte jeder, der eine PV-Anlage möchte, auch eine Förderung bekommen (und nicht wie bei der Klimafonds-Bundesförderung ca. 1/6 aller Antragsteller bzw. Wartezeiten von mehreren Jahren). Wenn das Geld nicht reicht, sollte die Förderung gekürzt werden (auch wenn sich dadurch die Amortisationszeit erhöht). Bei geringerer Förderhöhe ist die PV eben nur für Idealisten interessant. Um auch für die Fördergeber eine Planung zu ermöglichen, könnte eine verbindliche Interessensbekundung eingeholt werden. Wichtig ist, dass der PV-Errichter nicht an ein Angebot einer PV-Firma gebunden wird. Eigenleistung bei der Errichtung der PV-Anlage sollte nicht bestraft werden. Die Förderhöhe sollte daher nicht an die Investitionssumme sondern den erwarteten Ertrag gekoppelt sein (umweltpolitisch sinnvoller!). Richtige Ausrichtung und Neigungswinkel sowie Qualität der Anlage sollte dadurch belohnt werden. Zu überlegen ist auch, ob nicht der qualifizierte Eigenverbrauch stärker gefördert werden sollte. Jede Art von Einspeisung und Speicherung ist mit Verlusten behaftet. Wenn aber die PV für ohnehin vorhandene Energieverbraucher verwendet wird, ergibt sich der beste Wirkungsgrad. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass neue Energieverbräuche entstehen (schwierig zu administrieren). Eine weitere Möglichkeit ist auch, Gebäudeintegration verstärkt zu fördern: ähnlich Bundesförderung, aber ohne dem Ausschlussgrund des Datums des Baubeginns. Zu begrüßen ist auch eine bevorzugte Behandlung von Passivhaus-Eigentümern, Nutzern von umweltfreundlichen Energieformen und all jenen, die freiwillig in umweltfreundliche Baumaterialien investiert haben, obwohl sie dadurch einen ökonomischen Nachteil in Kauf genommen haben.
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