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KonsumentInnenschutz und Lebensmittelsicherheit

Der Wunsch nach sicheren und bekömmlichen Lebensmitteln ist ein Grundbedürfnis von Konsumentinnen und Konsumenten. Die Vielfalt des Warenkorbes erfordert eine unabhängige Überwachung, die durch die amtliche Lebensmittelkontrolle in Oberösterreich gewährleistet wird. Das Ziel der Lebensmittelaufsicht ist der Schutz der Gesundheit der Konsumenten und der Schutz vor Täuschung.

  • Tätigkeitsgebiet der Lebensmittelaufsicht:
    Das Aufgabengebiet der Lebensmittelaufsicht ist groß: nicht nur wird die Genusstauglichkeit von Lebensmitteln und Trinkwasser festgestellt, sondern es werden ebenso Untersuchungen auf Strahlenbehandlung, Radioaktivität und genetische Veränderung von Lebensmitteln, auf Gesundheitsgefährdung von Sonnenschutzmitteln und die Unbedenklichkeit von Spielwaren für Kleinstkinder durchgeführt. Die Arbeit konzentriert sich auf Betriebskontrollen und Probeentnahmen, auf Schwerpunktaktionen sowie auf die Teilnahme an EU-Fahndungsaktionen.

    Für die Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet eine kontinuierliche Kontrolltätigkeit auf jeden Fall mehr Sicherheit, mit dem Ziel, dass nur unbedenkliche Lebensmittel auf den Tisch kommen. Gerade angesichts der steigenden Importe von ausländischen Lebensmitteln aus Drittländern sind die Kontrollen auf Einhaltung der Lebensmittelqualität besonders wichtig. Diesem Trend trägt die Lebensmittelaufsicht Rechnung durch Verwendung eines Probenplanes, der risikobasiert ausgerichtet ist, um mögliche Problembereiche frühzeitig erkennen und somit Lebensmittelsicherheit garantieren zu können.
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  • Klare Kennzeichnung:
    Verbesserte Kennzeichnungen, welche augenfällig auf ungewöhnliche Bestandteile, wie GVO, hinweisen sind ein Ziel des KonsumentInnenschutzes des Landes Oberösterreich. Diesbezüglich engagieren wir uns auch bei der Europäischen Union um hier einheitliche, transparente und konsumentInnenfreundliche Regelungen zu erwirken.
  • Preisrecht/Preisauszeichnung:
    Die Tätigkeiten umfassen nicht nur die Kontrollen der Preisersichtlichmachung, sondern auch Aufgaben im Bereich der Grundpreisauszeichnung, Warenkennzeichnung, Preiserhebungen, Konsumentenberatung und Markterhebungen.
    Hauptaugenmerk wird hierbei auf eine gute Zusammenarbeit im Sinne der KonsumentInnen mit den Betrieben gelegt. Die Beratung für eine konsumentInnenfreundliche Preisauszeichnung steht bei den Kontrollen im Vordergrund.

KonsumentInnenberatung:
Hoheitsrechtliche Belange (bundesgesetzliche Regelungen wie Preisgesetz, Preisauszeichnungsgesetz, Grundpreisgesetz) werden vom Amt der OÖ Landesregierung wahrgenommen, welches KonsumentInnenbeschwerden- und anfragen im Zusammenhang mit dem Preisauszeichnungsgesetz behandelt.

Die privatrechtlichen Beschwerden im Bereich des KonsumentInnenschutzes werden von der Arbeiterkammer bearbeitet, wobei das Land Oberösterreich durch Co-Finanzierung gewährleistet, dass auch Nicht-AK-Miglieder volle Beratung uznd Vertretung durch die Arbeiterkammer in Anspruch nehmen können.



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