« zurück zur letzten Seite « weitere Presseaussendungen
Großer Erfolg gegen Konsumenten-Nepp am Telefon
Mi, 14.07.2010 — 10:00
Konsumentenschutz-Landesrat Rudi Anschober hat sich - unterstützt von den Kollegen der anderen Bundesländer - bei der Bundesregierung intensiv für einen besseren Konsumentenschutz stark gemacht. Auch alle oö. Landtagsparteien haben in einer gemeinsamen Initiative besseren Schutz der KonsumentInnen vor Geschäftsabschlüssen in Folge von unerlaubter Telefonwerbung gefordert. Anschober: "Die Bundesregierung hat nun endlich reagiert und den Forderungen aus Oberösterreich in zwei wichtigen Bereichen entsprochen. Ich bin sehr froh darüber, dass die Bundesregierung die konkreten Forderungen der oberösterreichischen Initiative zum Anlass genommen hat, um endlich eine längst überfällige Verbesserung des Konsumentenschutzrechts in Angriff zu nehmen.", so KonsumentInnenschutzlandesrat Rudi Anschober. "Die vorliegenden Begutachtungsentwürfe zu den Änderungen im Telekommunikationsgesetz und im Konsumentenschutzgesetz entsprechen in wichtigen Punkten den Forderungen aus Oberösterreich.", so Anschober zufrieden. "Die Forderung nach einer schwebenden Unwirksamkeit von Verträgen, die im Zuge unerlaubter Telefonwerbung zustande gekommen sind, ist zwar noch nicht übernommen worden. Aber dennoch wird der Schutz der Konsumenten gegen Nepp am Telefon durch die zwei weiteren Forderungen Oberösterreichs drastisch verbessert".
Denn laut dem Begutachtungsentwurf zum Konsumentenschutzgesetz beginnt die Rücktrittsfrist für derartige Verträge erst mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der/die KonsumentIn eine Urkunde mit den wesentlichen Vertragsinhalten in Händen hält - also nicht bereits - wie bisher - nach Beendigung des Telefongesprächs.
"Damit wird einer unserer wesentlichen Forderungen entsprochen", so LR Rudi Anschober. Solange der/die KonsumentIn eine derartige Urkunde nicht in Händen hält, steht das Rücktrittsrecht - gemäß dem vorliegenden Gesetzesentwurf - ohne zeitliche Begrenzung zu. "Dieser Vorschlag ist ein Kompromiss zur Forderung nach schwebender Unwirksamkeit bis zu einer allfälligen schriftlichen Bestätigung des Vertrages durch den/die KonsumentIn", so Anschober.
Auch der Begutachtungsentwurf zum Telekommunikationsgesetz entspricht weitestgehend den Forderungen aus Oberösterreich. So sollen Anrufe zu Werbezwecken ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Einwilligung des/der TeilnehmerIn unzulässig sein. "Eine Unterschrift unter Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Unternehmens oder unter Vertragsformblätter wird für eine derartige Zustimmung künftig nicht mehr ausreichen", so der Landesrat zufrieden. Auch Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer sollen künftig untersagt sein.
"In Summe sind die vorliegenden Begutachtungsentwürfen ein wesentlicher Fortschritt. Dennoch hoffe ich und werde daran arbeiten, dass auch die dritte Forderung Oberösterreichs nach der Begutachtung noch verwirklicht wird", so Anschober abschließend.
aktuelle Presseaussendungen
- Bereits zwei der 27 Positivzonen des Windmasterplans in Verfahren
- Verfahren zur Errichtung einer neuen 110kv-Stromleitung von Vorchdorf ins Almtal auf Landesebene abgeschlossen
- Der Oberösterreichische Windmasterplan liegt vor
- Anti-Atomszene nicht mehr Teil der OÖ. Atomoffensive
- Is eh ois da! - ein Dokumentarfilm mit Szenen zu erneuerbarer Energie








