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Schluss mit Fehlinformationen zu Westring und IG-L
Di, 27.07.2010 — 10:06
Von Wirtschaftskammer und Straßenbaureferent wurde in den vergangenen Tagen behauptet, mit dem neuem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) sei die Genehmigung des Westrings so gut wie sicher. Das ist eine Fehlinformation.
LR Anschober: „Zwar werden mit der Novelle des IG-L für genehmigungspflichtige Straßen nunmehr die (höheren) EU-Grenzwerte herangezogen, damit ist aber die Genehmigung des Westring keineswegs gesichert. Denn im Raum Linz werden bei Feinstaub und Stickoxiden seit Jahren (mit einer Ausnahme im Jahr 2009) auch die nicht so strengen EU-Grenzwerte überschritten."
Bei Überschreitung der Grenzwerte müsste daher gemäß IG-L - und das ändert sich mit der Novelle nicht - nachgewiesen werden, dass das Projekt Westring nur irrelevante Zusatzbelastungen mit sich bringt oder durch vorzuschreibende Maßnahmen in Zukunft keine weiteren Überschreitungen auftreten.
LR Anschober: „Die bereits im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung zum Westring festgestellten relevanten Zusatzbelastungen lösen sich mit dem neuen IG-L ja nicht einfach auf. Dem muss im Verfahren auch weiterhin Rechnung getragen werden."
Auch die kolportierte Reduzierung der flexiblen Tempo-100-Schaltung auf der A1 ist in absehbarer Zeit nicht realistisch. Denn auch dort gilt: nicht nur die bisherigen IG-L-Grenzwerte werden überschritten, sondern auch die nicht so strengen EU-Grenzwerte. Daher sind in diesem Bereich auch weiterhin Maßnahmen zur Schadstoffreduktion zu setzen. Ob sich mittelfristig die Immissionen aufgrund verbesserter Fahrzeugtechnologien verringern und damit eine Reduzierung der Schaltzeiten möglich wird, muss sich erst zeigen.








