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Oberösterreich nicht dem Schwerverkehr opfern!
Do, 09.09.2010 — 11:00
2004 wurde in Oberösterreich ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich erlassen. Rasch mussten zehntausende betroffene Anrainer/innen zur Kenntnis nehmen, dass diese Verordnung nicht den gewünschten Effekt der Eindämmung des Mautausweichverkehrs auf ca. 600 km des oberösterreichischen niederrangigen Straßennetzes gebracht hat. Ein wesentlicher Grund dafür ist die im Bundesländervergleich einzigartig unklar formulierte Ausnahmeregelung der Verordnung. Die Ausnahme wird dadurch oft zur Regel - mit einer LKW-Lawine Mitten durch verbaute Siedlungsbereiche als Folge.
Bundesländer, die erfolgreich den Mautausweichverkehr bekämpfen, haben von Beginn an den Weg gewählt, die Ausnahmeregelung, insbesondere die Definition des Ziel- und Quellverkehrs, den jeweiligen Mautausweichrouten anzupassen. Diese Verordnungen kommen daher mit viel weniger unbestimmten Gesetzesbegriffen aus und weisen somit den für eine wirksame und vollziehbare Norm notwendigen, konkreten Regelungsgehalt auf.
Umwelt-Landesrat Rudi Anschober hat daher nun in der der Sitzung der Landesregierung eine umfassende Novellierung der Mautflüchtlingsverordnung beantragt. In der nächsten Woche werden dazu politische Gespräche gestartet.
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