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Schottergrube Pichling - Devolutionsantrag abgewiesen.

Mo, 09.01.2012 — 12:36

Ministerium bestätigt völlig korrektes Verfahren des Landes

Neuer Verhandlungstermin voraussichtlich schon im Februar 2012

Auf Grund eines Devolutionsantrages des Betreibers war die Zuständigkeit zur Entscheidung im Mineralrohstoffverfahren der umstrittenen Schottergrube in Pichling an das Wirtschaftsministerium als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde übergegangen. Nach eingehender Prüfung des Aktes des Landes Oberösterreich kam das Wirtschaftsministerium zur Ansicht, dass das Land Oberösterreich das Verfahren völlig korrekt geführt hat. Zwar hat die Behörde nicht innerhalb der vorgeschriebenen sechs Monate ab Einlangen des Antrags des Betreibers entschieden, allerdings trifft die Behörde kein Verschulden an der Säumnis, sondern lag die Ursache in einem besonders präzisen Ermittlungsverfahren. Nun hat das Land das Verfahren fortzusetzen und wird die noch ausständigen Schritte wie eine Verhandlung zügig setzen.

"Die Entscheidung des Ministeriums hat einmal mehr gezeigt, dass seitens des Landes Oberösterreich das Verfahren korrekt geführt wird. Allerdings zeigt gerade das Projekt in Pichling deutlich, wie reformbedürftig das Mineralrohstoffgesetz des Bundes ist", so der Umweltlandesrat. Anschober: "Bislang hat es auf Bundesebene weder von SPÖ noch von ÖVP Unterstützung für eine Reform gegeben. Daher ist es höchst unglaubwürdig, wenn nun aus dem Bereich der SPÖ massive Kritik am Projekt Pichling übt. Denn solange die Gesetze so sind wie sie sind, kann die Behörde nur auf Basis dieser dringend reformbedürftigen Gesetzeslage verhandeln und muss auf ihrer Basis arbeiten."



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