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Verfahren zur Errichtung einer neuen 110kv-Stromleitung von Vorchdorf ins Almtal auf Landesebene abgeschlossen

Mo, 06.02.2012 — 09:00

Möglichkeiten auf Berufung gegen den energierechtlichen Bescheid steht allen Parteien des Verfahrens zu.

Zweite Instanz ist das Wirtschaftsministerium; Naturschutzverfahren wurde erstinstanzlich von der Bezirkshauptmannschaft durchgeführt - Berufungsinstanz ist die Landesregierung

Nach intensiven Diskussionen und Prüfungen wurde von der oö. Landesregierung nun der Bescheid zur Genehmigung einer neuen 110kv Stromleitung von Vorchdorf ins Almtal erteilt. Anschober: "Die Behörde hat es sich nicht leicht gemacht. Trotz eines akut reformbedürftigen Starkstromwegegesetz haben wir extern die Frage des Bedarfes und möglicher Alternativen untersuchen lassen. Das Ergebnis dieser externen Analyse durch Prof. Fickert von der TU Graz hat diesen Bedarf eindeutig bestätigt und die vorliegende Lösung als die bestmögliche bewertet. Auf Basis dieser Ergebnisse und des umzusetzenden Gesetzes gab es für die Behörde keine Möglichkeit als die vorliegende Entscheidung."

Gegner des Projektes haben nun die Möglichkeit gegen diesen Bescheid binnen 2 Wochen zu berufen, wobei die zweite Instanz hierfür das Wirtschaftsministerium wäre. Die Naturschutzaspekte werden erstinstanzlich von der Bezirkshauptmannschaft bewertet, wobei bei Berufung gegen diesen Bescheid die Landesregierung die Berufungsinstanz darstellt.

Anschober abschließend: "Dennoch sehe ich weiterhin die akute Notwendigkeit einer Modernisierung und Demokratisierung des derzeitigen Starkstromwegegesetzes. Es muss an die Wirklichkeit engagierter Bürger/innengruppen und deren wachsendem Interesse an Einbindung und Mitsprache angepasst werden. Nur dann wird die Akzeptanz für notwendige Infrastrukturprojekte zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit steigen."

 



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