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Alle Verfahren gegen OÖ Lufthunderter vom Tisch

Fr, 15.01.2010 — 08:12

Entgegen allen einstigen politischen Unkenrufen war Vorgangsweise des Landes völlig korrekt

Abgeblitzt ist jener Beschwerdeführer, der sich wegen seiner Verkehrsstrafe an die Höchstgerichte gewandt hatte: bereits Anfang Dezember 2009 hatte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes OÖ abgelehnt, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hatte. Auch war nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes das Beschwerdevorbringen nicht geeignet, Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der Tempo 100 - Verordnung zu begründen.  Nunmehr folgte der Verwaltungsgerichtshof und lehnte die Behandlung der Beschwerde ebenfalls ab. "Damit sind die Entscheidungen des Landes von den Höchstgerichten bestätigt worden und ist völlige Rechtssicherheit gegeben", freut sich LR Anschober.

Anschober abschließend: „Mit diesen Entscheidungen der Höchstgerichte wurden das völlig korrekte Vorgehen des Landes bestätigt und damit auch die politischen Attacken des ehemaligen SPÖ Chefs Erich Haider entkräftet.

 



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