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Strenge Regeln gegen Konsumententäuschung mit Schwindelmarken bei Lebensmitteln

Di, 02.03.2010 — 10:00

Der Fall des mit Listerien verseuchten Quargels hat die Diskussion um die Korrektheit der Lebensmittelkennzeichnung entfacht.

Der bedauerliche Fall des mit Listerien verseuchten Quargels aus dem Verarbeitungsunternehmen Prolactal in Hartberg/Stmk. hat neben der konkreten Gesundheitsgefährdung auch die öffentliche Diskussion um die Korrektheit der Lebensmittelkennzeichnung entfacht. Die Tatsache, dass ein Produkt auf der Verpackung als regionales bäuerliches Erzeugnis ("Hartberger Bauernquargel") ausgelobt und dies nach den bestehenden Bestimmungen offensichtlich nicht unterbunden werden kann, hat viele Konsumentinnen und Konsumenten verunsichert und ehrliche regionale Produzenten erzürnt.

Identitätszeichen ist kein Herkunftskennzeichen

Das Identitätskennzeichen (Genusstauglichkeitskennzeichen) der EU ist eine amtliche Betriebszulassungsnummer für Lebensmittel-Verarbeitungsbetriebe in der Europäischen Union. Im "AT" wird gekennzeichnet, was in Österreich endverarbeitet beziehungsweise endverpackt und in Verkehr verbracht wird. Über die Herkunft der Rohstoffe sagt das nichts aus.

Höchster Standard durch rot-weiß-rotes AMA-Gütesiegel und AMA-Biozeichen

Wertbestimmende Rohstoffe mit diesen Siegeln müssen zu 100% aus Österreich stammen und einen höheren als den gesetzlichen Standard aufweisen. Zum Beispiel für AMAGütesiegel-Käse sehen die Richtlinien eine Null-Toleranz für Listerien vor. Lebensmittel mit diesen beiden Zeichen unterliegen zudem ständigen, strengen Kontrollen. Das AMAGütesiegel und das AMA-Bio-Zeichen sind behördlich genehmigte Gütezeichen, die über das AMA-Gesetz abgesichert und zudem von der EU notifiziert sind. Keine anderen Siegel/Zeichen/Marken erfüllen sonst alle diese oben genannten Bedingungen. Das AMA-Gütesiegel und das AMA Bio-Zeichen haben damit eine absolute Sonderstellung. Im Vergleich zu anderen Zeichen und Marken, die sich Unternehmen quasi selbst „verleihen".

Aus aktuellem Anlass: die Käse des steirischen Produzenten Prolactal hatten das AMA-Gütesiegel (natürlich) NICHT. Der Quargel war mit dem Schriftzug „Käse aus Österreich" - unterlegt mit der Österreich-Fahne - versehen. Eine rot-weißrote

Auszeichnung ist NICHT gleich bedeutend mit dem AMAGütesiegel. AMA-Gütesiegel-Produkte sind nur jene, die mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet sind. Dies gilt ebenso für das AMA-Bio-Zeichen.

"Austria-A" der ÖQA

Das Austria-A wird von der österreichischen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität "ÖQA" vergeben. Dieses Zeichen gibt es für viele Produkte, u.a. auch für Lebensmittel. Im Lebensmittelbereich hat es aber geringe Bedeutung (ca. 20 Firmen, vor allem Mineralwasser, Bier, Süßwaren). In den Lebensmittel-Richtlinien für das Austria-A war bisher nur eine 50% Wertschöpfung aus Österreich vorgeschrieben. Diese Regelung gilt aber seit 1.1.2010 nicht mehr, seit Jahresbeginn müssen auch hier bei Lebensmitteln die wertbestimmenden Rohstoffe aus Österreich kommen.

Firmenmarken und sonstige Angaben und Aufmachungen

Lebensmittel dürften laut LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und erbraucherschutzgesetz) nicht mit Angaben versehen oder so aufgemacht werden, dass der/die Konsument/in bezüglich ihrer Herkunft oder ihres Ursprungs getäuscht oder irregeführt wird; das könnte betreffen Österreich-Fähnchen, Slogans, Bilder oder sonstige Zeichen, aber auch eingetragene Marken (nach dem Markenschutzgesetz).

Wie ist das möglich?

  • § 5 Abs. 2 des LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz) verbietet schon jetzt das in Verkehr bringen und Bewerben von Lebensmitteln mit zur Irreführung geeigneten Angaben wie Identität, Beschaffenheit, Ursprung und Herkunft. Die Bestimmungen über die Kennzeichnung von Lebensmitteln sind so zu präzisieren, dass zukünftig eine Irreführung mit Markennamen und -zeichen, die oft als "Gütesiegel" in Erscheinung treten, ausgeschlossen und unter empfindliche Strafandrohung gestellt wird.
  • § 2 UWG enthält Bestimmungen über irreführende Geschäftspraktiken, wie insbesondere auch die Täuschung über die Art und die wesentlichen Merkmale eines Produkts. Wegen der besonderen Wichtigkeit der Rohstoffherkunft bei Lebensmitteln ist diese Bestimmung genauer zu fassen.

Maßnahmen gegen ein Täuschung mit Schwindelmarken

Durch eine Verschärfung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sollen

  • Herkunftsangaben
  • Regionalitätsbezeichnungen und
  • Rohstoffangaben

durch Firmenmarken und Verpackungsaufdrucke konsumentensicher geregelt werden.

Es existieren heute mit dem rot-weiß-rotem AMA-Gütesiegel und der AMA-Biokennzeichnung jeweils staatlich kontrollierte Herkunftskennzeichen, welches die 100% heimischen Rohstoffe und die Verarbeitung sowie Wertschöpfung in Österreich garantieren und sicherstellen. Das AMA-Gütesiegel ist daher das einzig öffentlich kontrollierte und damit untrügliche Herkunftszeichen für Lebensmittel aus Österreich. Leider wird das AMA-Gütesiegel nur von einem Teil der Unternehmen verwendet. Vielfach versuchen Lebensmittelerzeuger über nicht heimische Rohstoffherkunft durch besonders fantasievolle regionale Wort-Bildmarken und vermeintliche "Gütesiegel" hinwegzutäuschen. Damit wird das Vertrauen der Konsument/innen missbraucht. Bei uninformierten Verbrauchern soll offensichtlich die falsche Anmutung erzeugt werden, ein regionales österreichisches Produkt in den Händen zu haben.

Gerade beim Lebensmitteleinkauf ist die Herkunft der verarbeiteten Rohstoffe für den Konsumenten besonders wichtig, weshalb es hier präzisere und leichter anwendbare Regelungen mit empfindlichen Strafandrohungen braucht. Beispielsweise darf der Ort der Verarbeitung oder Verpackung eines Produkts nicht dazu verwendet werden, um über die Herkunft des Rohstoffes hinweg zu täuschen, wie dies im Fall des "Hartberger Bauernquargels" geschehen ist. Neben der mit dieser Resolution an den Bundesgesetzgeber angeregten Gesetzesnovellen zur Verschärfung der Konsumentenschutzbestimmungen im LMSVG und UWG, soll die allgemeine Konsumenteninformation verbessert und die AMA-Gütesiegel als einzig staatlich kontrollierte Herkunftszeichen gestärkt und zusätzlich beworben werden. Aus diesem Grund wird im nächsten Landtag am 4. März 2010 ein dringlicher Initiativantrag eingebracht werden, mit dem ein oberösterreichischer Schulterschluss für eine breit getragene Forderung nach einem starken und bei hohen Strafandrohungen vor allem auch exekutierbaren Lebensmittel-Kennzeichnungsrecht erreicht werden soll.



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