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Schottergrube Pichling - Zurück an den Start im Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz

Do, 11.03.2010 — 10:00

Unvollständiges Ermittlungsverfahren erzwingt Zurückverweisung an den Magistrat Linz zur neuerlichen Verhandlung

(LK) Im Zuge der Behördenverfahren zum Projekt einer Schottergrube in Pichling wurde in zweiter Instanz das Land befasst. Nun liegt deren Bescheid vor.

Nach eingehender Prüfung der Berufung und des Aktes des Magistrates Linz bleibt der Berufungsbehörde keine andere Möglichkeit, als die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an die erste Instanz zurückzuverweisen. Das Ermittlungsverfahren des Magistrates war zur wesentlichen Frage der Immissionsneutralität unvollständig, weshalb die neuerliche Durchführung bzw. Wiederholung der mündlichen Verhandlung unvermeidlich ist.

Die Bestimmung zur so genannten Immissionsneutralität werden nur unter bestimmten Voraussetzungen schlagend: Wenn die betroffenen Grundstücke nicht als Abbaugebiet gewidmet sind und die Gemeinde dem Abbau nicht zustimmt, kommt die Unterschreitung des Schutzabstand von 300 m zu bestimmten Widmungen wie etwa Bauland oder Gebieten, die für Kinderspielsplätze ausgewiesen sind, nur dann in Frage, wenn durch die Verkürzung des Abstandes in diesen Gebieten keine höheren Immissionen auftreten als bei Einhaltung des Schutzabstandes.

So wurde von der Erstinstanz nicht geprüft, ob durch den Einsatz der vorgesehenen Arbeitsgeräte bzw. durch den freiwilligen Einbau von zusätzlichen Abgasreinigungsanlagen die festgelegten Emissionsgrenzwerte unterschritten werden, und somit bei der Prüfung die wichtige Frage der Immissionsneutralität nicht berücksichtigt. Entsprechende Vergleiche fehlen ebenso wie die sich daraus möglicherweise ergebenden Auflagen oder Bedingungen. In den stattgefundenen Verhandlungen im März bzw. Mai 2009 waren diese für das Verfahren wesentliche Fragen nicht behandelt worden.



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