Via Donau
24.11.2009, 10:00 - Donau
Besichtigung Donau
Fotos: Land OÖ/Linschinger
Hintergrundinfos:
Öffentliches Wassergut
Bei der Verwaltung des öffentlichen Wassergutes handelt es sich grundsätzlich um eine privatrechtliche, im Auftrag des Bundes dem Landeshauptmann übertragene Verwaltung von Liegenschaften. Diese Grundstücke sind in der Regel wasserführend, können jedoch auch verlassene Bette ehemals öffentlicher Gewässer sein. Eigentümer solcher Grundstücke ist die Republik Österreich. Im Unterschied von öffentlichen Gewässern (§ 2 Wasserrechtsgesetz) ist unter öffentlichem Wassergut (§ 4 Wasserrechtsgesetz) nicht das Wasser selbst, sondern vielmehr ausschließlich eine Grundfläche zu verstehen.
Der Verwalter des Öffentlichen Wassergutes ist organisatorisch in der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht angesiedelt.
Für die Donau wurde die Via Donau Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH, Donau-City-Straße 1, 1220 Wien und für den Attersee die Österreichische Bundesforste AG, Pummergasse 10 -12, 3002 Purkersdorf gesetzlich als Verwalter des öffentlichen Wassergutes eingesetzt.
Fotos zum Termin
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Via Donau (Foto: Land OÖ/Linschinger
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Via Donau (Foto: Land OÖ/Linschinger
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Via Donau (Foto: Land OÖ/Linschinger








